Aufnahmeverfahren
Eine Aufnahme
verläuft in folgenden Schritten
- Platzanfrage durch den Schulpsychologischen Dienst
- Telefonischer Erstkontakt durch die Eltern
- Informationsgespräch mit Institutionsbesichtigung
- Schriftliche Anmeldung
- Schnupperaufenthalt von max. 2 Schulwochen (Schulheim Hochsteig) bzw. 1 Schulwoche (Hochsteig Uznach)
- Auswertungsgespräch / Mögliches Aufnahmeangebot
- Kenntnisnahme und Unterzeichnung der Richtlinien für den Aufenthalt im Schulheim Hochsteig bzw. in der Hochsteig Uznach durch die Eltern
Eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst und die Kostengutsprache durch die Schulgemeinde sowie den Kanton St.Gallen sind Voraussetzung für eine Aufnahme. Bei Kindern und Jugendlichen aus anderen Kantonen oder dem Fürstentum Liechtenstein ist die Kostengutsprache der einweisenden Behörde Voraussetzung für eine Aufnahme (die Angebote der Stiftung Hochsteig sind IVSE-anerkannt).
Kosten
Die Kosten für den Aufenthalt werden primär durch die Schulgemeinden und das Bildungsdepartement getragen.
Die Eltern übernehmen einen vom Bildungsdepartement vorgegebenen Betrag für Essen und Unterkunft, etc.:
- Für Internatsschule Fr. 855.– pro Quartal
- Für Tagesschule Fr. 210.– pro Quartal
Unter besonderen Umständen kann der Elternbeitrag reduziert werden.